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   "Liebe das Leben e.V."
   Ebertstr. 9
   09326 Geringswalde
   Tel.: 037382-12891

Zweck des Vereins



1. Zweck des Vereins ist:

a) Die direkte Förderung der Altenhilfe. Im Sinne des §52 (2) Nr. 4 AO.

b) Die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens, sowie kulturelles Niveau der Bevölkerung mit Hilfe ganzheitlicher Konzepte auf der Basis nachhaltigen Wirtschaftens zu erhalten und zu verbessern. Der Mensch wird im Einzelnen dahingehend unterstützt, sein Leben durch geeignete Maßnahmen gesund, produktiv, kreativ,


spirituell und umweltgerecht zu gestalten, um damit ein zufriedenes, von chronischen Krankheiten weitgehend freies und damit erfülltes Leben zu führen.

c) Die Unterstützung der Personen, die infolge ihres Alters oder ihrer Erkrankung auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihres altersbedingten Einkommens bedürftig sind. Im Sinne des §53 AO.


2. Der Zweck des Vereins wird somit durch die Förderung der nachfolgenden Punkte erreicht.

a) Die direkte Unterstützung von – vorrangig gemeinwohlorientierten – Altenpflegeeinrichtungen durch die Stellung von zusätzlichen Hilfeleistungen und finanzielle Unterstützung von konkreten Förderprogrammen.

b) Die direkte Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen und deren Angehörigen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe.

c) Die direkte Unterstützung der Pflege älterer Obdachloser.

d) Durchführung von Aktionen, Projekten und Gruppenstunden.

e) Durchführung von Vorträgen, Tagungen, Seminaren, Kursen und Aussprachen in Form von Arbeitskreisen.

f) Die Förderung freier Wissenschaft und Forschung durch fachübergreifende Information auf den Gebieten der Naturwissenschaften, Heilkunde, Gesundheitsprophylaxe, Umwelttechnologie, Bildung, Kultur und Geschichte.

g) Persönlichen Begegnungen zur Verwirklichung der Satzungsaufgaben unter freien Naturwissenschaftlern , Wissenschaftler, Medizinern und anderen fachspezifisch ausgebildeten und interessierten Menschen.

h) Die Zusammenarbeit mir anderen Verbänden, Vereinen sowie staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen, welche gleichen oder ähnlichen Zielen dienen.

i) Die Förderung des Welness-, Umwelt- und Kulturbewusstseins in der Bevölkerung mit Hilfe umfassender Öffentlichkeitsarbeit und der Vermittlung von Informationen, z.B. durch Beiträge in den Medien.

j) Erarbeitung von Richtlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zur qualifizierten Umsetzung des Wellness-, Umwelt- und Kulturkonzeptes.

k) Förderung, Vermittlung und Durchführung ganzheitlicher Konzepte in den Bereichen Pflege, Gesundheit, Umwelt und Kultur.


3. Die Angebote des Vereins für die Mitglieder werden kostenlos angeboten. An den Seminaren und Kursen können nur Mitglieder des Vereins teilnehmen. Kostenpflichtige Angebote wird es nicht geben. Verträge werden nicht geschlossen.


4. Der Verein kann unter Beachtung der §§ 51ff. der Abgabenordnung andere Körperschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen) errichten oder sich an solchen beteiligen.


5. Der Verein kann alle ihm zur Erreichung seines Vereinsziels zweckmäßig und angemessen erscheinenden Maßnahmen durchführen.


6. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.